100 Prozent transparent und fair
Bremer Landesbank erhält als erstes deutsches Kreditinstitut Zertifikat für professionelle Vermögensverwaltung.
Hier können Sie den vollständigen Artikel „100 Prozent transparent und fair“ abrufen.
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Im Rahmen seiner Tätigkeit hat ein Vermögensverwalter eine Vielzahl gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorgaben zu beachten. Daneben sollte jedoch auch immer ein Blick auf die Rechtsprechung der Gerichte geworfen werden, mit der solche Vorgaben zum Teil ihre Konkretisierung finden beziehungsweise mit der darüber hinaus zusätzliche Pflichten geschaffen werden.
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Die vertrauliche Untersuchung des Instituts für Vermögensschutz GmbH und ROTTER Rechtsanwälte hat festgestellt, dass eine Vielzahl von Vermögensverwaltern neben »all inclusive«-Vereinbarungen, weitere Provisionen oder andere Zuwendungen zu Lasten der Kunden vereinnahmen.
Welche das sind und worauf Sie achten sollten erläutert der folgende Beitrag.
Ob Vermögensverwalter auch das halten, was sie versprechen, wird im Rahmen der Zertifizierung von Vermögensverwaltern durch das Institut für Vermögensschutz geprüft.
Das Institut für Vermögensschutz bietet erstmals für Vermögenverwalter, die die strengen IVS-Kundenschutz-Prüfkriterien erfüllen, die Erlangung des »Prüfzertifikats faire Vermögensverwaltung« an. Das IVS (Institut für Vermögensschutz GmbH) bietet für Vermögensverwalter, die sich den strengen Kundenschutz-Prüfkriterien des IVS unterwerfen, die Möglichkeit an, das Prüfzertifikat zu erlangen.
Hier können Sie den vollständigen Artikel „Die Nagelprobe“ abrufen.
Klaus Rotter, einer der renommiertesten Anlegeranwälte in Deutschland im Interview mit der Wirtschaftswoche. Rotter gibt Empfehlungen für Anleger und worauf diese bei der Auswahl eines Vermögensverwalters unbedingt achten sollten.
Den vollständigen Beitrag finden Sie hier.
„Weshalb Sie beim Abschluss eines Vermögenverwaltungsvertrages mit größtmöglicher Sorgfalt vorgehen sollten und wie Sie das bewerkstelligen.“
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Die Übertragung der Verwaltung des eigenen Vermögens an Dritte stellt sich für viele Anleger als ein schwieriger Schritt dar.
Den vollständigen Beitrag finden Sie hier.
„Von den im Vermögensverwaltungsvertrag getroffenen Regelungen hängt entscheidend ab, ob die Beziehung zwischen den Vertragspartnern nachhaltig gestört sein wird oder ob klare Vereinbarungen gegenseitige Schuldzuweisungen von vornherein verhindern.“
Rechtsanwalt Bernd Jochem schreibt hierzu unter dem Titel: “So fließt der richtige Strom”.
„Unabhängig davon, ob und wann der Gesetzgeber tätig wird, sprechen die nachfolgend aufgeführten acht Gründe dafür, dass Vermögensverwaltungskunden ihren Vermögensverwaltern schon heute nicht (mehr) erlauben sollten, Zertifikate für ihr Depot zu erwerben.“
Rechtsanwalt Klaus Rotter schreibt hierzu unter dem Titel: “Zertifikate gehören nicht in private Vermögensverwaltungsdepots!”.
Was ändert sich durch die neuen gesetzlichen Protokollierungs- und Dokumentationspflichten in der Vermögensverwaltung ab 1. Januar 2010?
Hier können Sie den vollständigen Artikel “Neue Regeln stärken Kunden in der Vermögensverwaltung” abrufen.
Ein Privatvermögen zu schützen ist heute schwieriger denn je. Die Finanzkrise hat offenbart, dass zahlreiche Vermögensverwalter das Vertrauen, das ihnen von Kunden entgegengebracht wurde, nicht verdienen.
Hier können Sie den vollständigen Artikel “Verbraucherschutz für Vermögende” abrufen.