FAQ’s
Nachfolgend erhalten Sie Antworten auf häufig an uns gestellte Fragen. Sofern Sie weitergehende Fragen haben, bitten wir Sie freundlich, uns diese zuzusenden.
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65 % der Geschäftsanteile hält die Familie von Schönfels, die seit 2004 den „Elitereport – Die Elite der Vermögensverwalter“ veröffentlicht (www.elitereport.de). Jeweils 17,5 % der Geschäftsanteile gehören Bernd Jochem und Klaus Rotter, beide auch Partner von Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB („Rotter Rechtsanwälte“)
Im Regelfall wird Rotter Rechtsanwälte mit der Durchführung der gutachterlichen Prüfung im Rahmen des Zertifizierungsprozesses beauftragt.
Um beurteilen zu können, ob eine Vermögensverwaltung ´100 % transparent und fair´ ist, bedarf es in der Tat einer langjährigen einschlägigen Erfahrung. Die entsprechende Sachkompetenz ist beim IVS bzw. der vom IVS beauftragten Gutachterkanzlei Rotter Rechtsanwälte vorhanden.
Wir dürfen insoweit insbesondere auf folgende Erfahrungswerte verweisen:
Weitere relevante Erfahrungen finden Sie auch unter: www.rrlaw.de
Die Kosten der Zertifizierung werden vom Vermögensverwalter, der sich zertifizieren lässt, bezahlt. Hinsichtlich der Höhe der Kosten ist zu unterscheiden zwischen der Erstzertifizierung und den Folgezertifizierungen. Die Kosten richten sich im Einzelfall nach dem Geschäftsumfang der Vermögensverwaltung und liegen im Regelfalle bei der Erstzertifizierung bei ca. 30.000 EUR zzgl. MwSt. und bei den Folgezertifizierungen bei ca. 15.000 EUR zzgl. MwSt.
Von den Kosten verbleiben jeweils 20 % beim IVS und 80 % bei den Prüfgutachtern.
Der Anteil für das IVS dient insbesondere der Deckung folgender Kosten:
Dem Honorar für die Prüfgutachter – es sind zwei Rechtsanwälte mit dem Prüfprozess befasst – liegt folgende Kalkulation des Stundenaufwands zu Grunde, der sich in der Regel auf folgende Tätigkeiten verteilt:
Damit erzielt der Prüfgutachter, je nachdem, ob er für den Prüfprozess Zeiten aufgewandt hat, die am unteren oder oberen Rand des Tätigkeitsumfangs sich bewegen, einen Stundensatz zwischen 181,82 EUR und 240 EUR zzgl MwSt. Dieser Stundensatz liegt somit am unteren Ende des üblichen für entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte.
Man sollte mit einer Dauer von 10 bis 12 Monaten rechnen. In der Regel wird das Zertifizierungsgutachten mehr als 20 Verbesserungsvorschläge enthalten. Allein die Umsetzung der von den Gutachtern unterbreiteten Vorschläge wird auf Seiten des Vermögensverwalters 4 bis 6 Monate in Anspruch nehmen.
Bekommt der Vermögensverwaltung eine Fristverlängerung, wenn er mit der Umsetzung der Verbesserungsvorschläge länger als geplant benötigt?
Zunächst setzt das IVS dem Vermögensverwalter für die Umsetzung der Verbesserungsvorschläge eine auskömmliche Frist, die die internen Abstimmungs- und Umsetzungsprozesse bei dem Vermögensverwalter berücksichtigt. Benötigt der Vermögensverwalter darüber hinaus noch Zeit, so gewährt das IVS eine angemessene Fristverlängerung.
Das Zertifikat hat Gültigkeit ab dem Datum der Erteilung des Zertifikats bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.
Wir schätzen aufgrund zahlreicher Gespräche, die wir jährlich mit Vermögensverwaltern führen, dass derzeit (Stand April 2016) allenfalls 20 % der am Markt tätigen Vermögensverwalter in der Lage und bereit sind, die strengen IVS-Kriterien zu erfüllen.