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transparente und faire
Vermögensverwaltung
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Ihrer Vermögensverwaltung?
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den nötigen Überblick
Ist Ihr Vermögen wirklich
diversifiziert angelegt?
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wirklich transparent?
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FAQ’s

Nachfolgend erhalten Sie Antworten auf häufig an uns gestellte Fragen. Sofern Sie weitergehende Fragen haben, bitten wir Sie freundlich, uns diese zuzusenden.

Wem gehört die IVS Institut für Vermögensschutz GmbH („IVS“)?

65 % der Geschäftsanteile hält die Familie von Schönfels, die seit 2004 den „Elitereport – Die Elite der Vermögensverwalter“ veröffentlicht (www.elitereport.de). Jeweils 17,5 % der Geschäftsanteile gehören Bernd Jochem und Klaus Rotter, beide auch Partner von Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB („Rotter Rechtsanwälte“)

Wer führt die Prüfung des Zertifizierungsverfahrens durch?

Im Regelfall wird Rotter Rechtsanwälte mit der Durchführung der gutachterlichen Prüfung im Rahmen des Zertifizierungsprozesses beauftragt.

Verfügt das IVS bzw. Rotter Rechtsanwälte über die erforderliche Sachkompetenz?

Um beurteilen zu können, ob eine Vermögensverwaltung ´100 % transparent und fair´ ist, bedarf es in der Tat einer langjährigen einschlägigen Erfahrung. Die entsprechende Sachkompetenz ist beim IVS bzw. der vom IVS beauftragten Gutachterkanzlei Rotter Rechtsanwälte vorhanden.

Wir dürfen insoweit insbesondere auf folgende Erfahrungswerte verweisen:

  • seit 2004 Erfahrung von Herrn von Schönfels und der gesamten Elitereportredaktion in der Bewertung von Vermögensverwaltern.
  • seit 1998 hat Rotter Rechtsanwälte Erfahrung mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Vermögensverwalter.
  • seit 1998 berät Rotter Rechtsanwälte Vermögensverwaltungskunden darunter Family Offices insbesondere vor dem Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages und während einer laufenden Geschäftsbeziehung zu Vermögensverwaltern.
  • Rechtsanwalt Bernd Jochem, Partner von Rotter Rechtsanwälte hat seit 2008 hunderte von Vermögensverwaltungsverträge auf Fairness und Transparenz für den Elitereport geprüft.
  • Rechtsanwälte Klaus Rotter und Bernd Jochem sind seit 2008 Mitglied des Redaktionsbeirats der Elitereportredaktion.
  • Rechtsanwalt Klaus Rotter ist Sachverständiger bei diversen Gesetzesvorhaben im Bundestag, die Kapitalanleger betreffen z.B. zuletzt Anfang 2016 beim OGAW-V-Umsetzungsgesetz.
  • Rechtsanwalt Klaus Rotter ist seit 2007 Mitglied des Vorstands des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks und in dieser Funktion mit den anderen Vorstandskollegen für die Verwaltung eines großen dreistelligen Millionenvermögens verantwortlich.

Weitere relevante Erfahrungen finden Sie auch unter: www.rrlaw.de

Wie wird die Zertifizierung finanziert?

Die Kosten der Zertifizierung werden vom Vermögensverwalter, der sich zertifizieren lässt, bezahlt. Hinsichtlich der Höhe der Kosten ist zu unterscheiden zwischen der Erstzertifizierung und den Folgezertifizierungen. Die Kosten richten sich im Einzelfall nach dem Geschäftsumfang der Vermögensverwaltung und liegen im Regelfalle bei der Erstzertifizierung bei ca. 30.000 EUR zzgl. MwSt. und bei den Folgezertifizierungen bei ca. 15.000 EUR zzgl. MwSt.

Von den Kosten verbleiben jeweils 20 % beim IVS und 80 % bei den Prüfgutachtern.

Der Anteil für das IVS dient insbesondere der Deckung folgender Kosten:

  • Kosten für die ständige Überwachung und Fortentwicklung der Prüfkriterien.
  • Rechtsanwaltskosten, insbesondere für die Erstellung, Modifizierung und Anpassung des Zertifizierungsvertrags.
  • Werbeagenturkosten, insbesondere für die Pflege der Homepage.
  • weitere laufende Kosten, insbesondere Miete, EDV, Strom, Porto, Telefon.

Dem Honorar für die Prüfgutachter – es sind zwei Rechtsanwälte mit dem Prüfprozess befasst – liegt folgende Kalkulation des Stundenaufwands zu Grunde, der sich in der Regel auf folgende Tätigkeiten verteilt:

  • 3 bis 4 Arbeitstage (24 – 32 Stunden): lesen und prüfen sämtlicher vom Vermögensverwalter überlassener Dokumente – z.B. Vermögensverwaltungsverträge für verschiedenen Kundengruppen, Schreiben an Kunden, Werbebroschüren, Broschüren über Kapitalanlagen in Wertpapieren, Quartalsberichte, Jahresberichte, Verlustmitteilungen, Interne Arbeitsanweisungen, Interne Risikoeinstufungen, AGB´s, etc. – auf Einhaltung der IVS-Prüfkriterien, mithin darauf, ob diese zu ´100 % transparent und fair` sind. Dabei insbesondere Erstellen eines Fragenkatalogs zum Inhalt, zu Widersprüchen und intransparenten oder unfairen Bedingungen in den überlassenen Dokumenten und Vorbereitung der Vorort Besprechung.
  • 4 bis 5 Arbeitstage (32 bis 40 Stunden): Vorort Besprechung beim Vermögensverwalter. Dabei insbesondere Klärung des Fragenkatalogs zu den überlassenen Dokumenten und Klärung sämtlicher Abläufe der Vermögensverwaltung. Protokollierung sämtlicher Auskünfte.
  • 4 bis 5 Arbeitstage (32 bis 40 Stunden): Erstellung des schriftlichen Gutachtens mit Verbesserungsvorschlägen.
  • 0,5 bis 1 Arbeitstag (4 bis 8 Stunden): Erläuterung und Besprechung des Gutachtens und auch Klärung von Fragen des Vermögensverwalter bezüglich des Gutachtens.
  • 0,5 bis 1 Arbeitstag (4 bis 8 Stunden): Prüfung der Umsetzung der Verbesserungsvorschläge durch Vermögensverwalter, dabei insbesondere Klärung von Fragen zur vollständigen Umsetzung.
  • 0,5 Arbeitstage (4 Stunden): möglicherweise Nachprüfung, ob Verbesserungsvorschläge vollständig umgesetzt wurden und Besprechung mit Vermögensverwalter bezüglich verbleibender Fragen, Erstellen von Schreiben an IVS, weshalb Zertifikat verliehen oder abgelehnt werden soll.

Damit erzielt der Prüfgutachter, je nachdem, ob er für den Prüfprozess Zeiten aufgewandt hat, die am unteren oder oberen Rand des Tätigkeitsumfangs sich bewegen, einen Stundensatz zwischen 181,82 EUR und 240 EUR zzgl MwSt. Dieser Stundensatz liegt somit am unteren Ende des üblichen für entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte.

Wie lange dauert der Zertifizierungsprozess nach Unterzeichnung des Zertifizierungsvertrages?

Man sollte mit einer Dauer von 10 bis 12 Monaten rechnen. In der Regel wird das Zertifizierungsgutachten mehr als 20 Verbesserungsvorschläge enthalten. Allein die Umsetzung der von den Gutachtern unterbreiteten Vorschläge wird auf Seiten des Vermögensverwalters 4 bis 6 Monate in Anspruch nehmen.

Bekommt der Vermögensverwaltung eine Fristverlängerung, wenn er mit der Umsetzung der Verbesserungsvorschläge länger als geplant benötigt?
Zunächst setzt das IVS dem Vermögensverwalter für die Umsetzung der Verbesserungsvorschläge eine auskömmliche Frist, die die internen Abstimmungs- und Umsetzungsprozesse bei dem Vermögensverwalter berücksichtigt. Benötigt der Vermögensverwalter darüber hinaus noch Zeit, so gewährt das IVS eine angemessene Fristverlängerung.

Für welchen Zeitraum ist das Zertifikat gültig?

Das Zertifikat hat Gültigkeit ab dem Datum der Erteilung des Zertifikats bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.

Wieviel Vermögensverwalter sind in der Lage und bereit, die strengen IVS-Prüfkriterien zu erfüllen?

Wir schätzen aufgrund zahlreicher Gespräche, die wir jährlich mit Vermögensverwaltern führen, dass derzeit (Stand April 2016) allenfalls 20 % der am Markt tätigen Vermögensverwalter in der Lage und bereit sind, die strengen IVS-Kriterien zu erfüllen.